Wie funktioniert eigentlich das „Merit-Order-Prinzip“?

Wie funktioniert eigentlich das „Merit-Order-Prinzip“?

Marktdesign der Zukunft

Es gibt viel Diskussion um den Mechanismus der Preisbildung am Strommarkt. Der Begriff Merit-Order ist aktuell zum Synonym für hohe Preise an der Strombörse geworden. Hier kurz und knapp erklärt:

Als Merit-Order „Reihenfolge der Vorteilhaftigkeit“ bezeichnet die Energiewirtschaft die Einsatzreihenfolge der stromproduzierenden Kraftwerke auf einem Stromhandelsplatz, um die wirtschaftlich optimale Stromversorgung zu gewährleisten. Die Reihenfolge orientiert sich an den niedrigsten Grenzkosten, also den Kosten, die bei einem Kraftwerk für die letzte produzierte Megawattstunde anfallen. Die Kraftwerke, die sehr preisgünstig Strom produzieren, werden als erstes zur Einspeisung zugeschaltet. Danach werden so lange Kraftwerke mit höheren Grenzkosten hinzugenommen, bis die Nachfrage gedeckt ist. Bemerkenswert: Die teuersten Kraftwerke – und das sind schon lange die Gaskraftwerke – bestimmen den Börsenpreis. Sie selbst nehmen nur die Grenzkosten ein, alle anderen machen Gewinne!

Erneuerbare profitieren: Der Merit-Order-Effekt (MOE)

Innerhalb der Merit-Order verschieben dauerhaft sinkende Stromproduktionskosten die herkömmliche Kraftwerksreihenfolge. Energie aus Wind- und Sonnenkraft kann am Markt günstig angeboten werden, weil ihre Grenzkosten gering sind – es fallen keine Brennstoffkosten an, denn Sonne und Wind schicken eben keine Rechnung. Die Energiewirtschaft bezeichnet dieses Phänomen als Merit-Order-Effekt (MOE) der Erneuerbaren Energien. Nur die sogenannte Residuallast – d.h. den verbleibenden Strombedarf, den die Erneuerbaren nicht decken können – müssen konventionelle Kraftwerke nach wie vor ausgleichen. Im Idealfall führen die aktuell hohen Strompreise also zu enormen Investitionen in Wind- und Solarenergie.

Abschöpfung von Zufallsgewinnen

Zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse, die Haushalte und Industrie entlasten soll, werden die aus den hohen Strompreisen entstandenen Zufallsgewinne gemäß Beschluss der Bundesregierung teilweise abgeschöpft. Diese Abschöpfung, die am 01.12. 2022 begonnen hat, ist zunächst bis zum 30.06.2023 mit Verlängerungsoption bis zum 30.04.2024 befristet. Die tatsächliche Wirkung bleibt abzuwarten und die Diskussion um ein neues Strommarktdesign ist damit definitiv nicht von Tisch. Ungeachtet dessen können wir für unsere Anleger und uns festhalten: die Renditeaussichten für Erneuerbare Energien sind trotz dieser Maßnahme derzeit so positiv wie nie!

Abb.: © by-studio – stock.adobe.com

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