Rückenwind durch Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Fondsrisikobegrenzungsgesetz Erneuerbare Energien

Mehr privates Kapital für die Erneuerbaren Energien mobilisieren: Das ist eine Voraussetzung, damit der enorme Investitionsbedarf beim Ausbau von Windenergie, Photovoltaik sowie Stromspeichern und damit letztendlich die gesamte Energiewende gelingt. Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag nach langem Vorlauf das Fondsrisikobegrenzungsgesetz beschlossen, um den deutschen Fondsmarkt zu stärken und durch Anpassungen an das EU-Recht wettbewerbsfähiger zu machen. Mit dabei ist eine neue Regelung, die wir ganz besonders begrüßen, da sie nun endlich auch in der regulierten Fondswelt den gesetzlichen Rahmen für Bürgerbeteiligungen an Erneuerbare-Energien-Projekten schafft.

Konkret betrifft die Neuregelung die Strukturierung von Bürgerbeteiligungen an Projekten wie Wind- und Photovoltaikparks, die deutlich vereinfacht wird, indem für nicht risikogemischte Beteiligungen die bisher geltende Mindestanlagehöhe von 20.000 € aufgehoben wird.

„Was schon lange im Rahmen von Genossenschaften und Direktbeteiligungen gängig ist, nämlich die Einbeziehung der Anwohner vor Ort und der Kommunen bei der Umsetzung eines Wind- oder Photovoltaikparks, wird nun auch in der Struktur des regulierten Publikumsfonds mit allen ihren Vorteilen im Hinblick auf Transparenz, Berichtswesen und daraus resultierendem Anlegerschutz umsetzbar“, kommentiert unser CEO Jörg Busboom die erfreuliche Entwicklung.

Bürgerbeteiligungen an Energieparks haben viele Vorteile:

  • Finanzielle Teilhabe: Bürgerinnen und Bürger können in die Projekte vor Ort investieren und von den Einnahmen aus dem Stromverkauf profitieren.
  • Höhere Akzeptanz: Durch die Einbindung in die Energieproduktion wird die Sinnhaftigkeit der Anlagen vor Ort erleb- und nutzbar.
  • Stärkung der Region: Die Wertschöpfung bleibt vor Ort, da Gewinne in der Gemeinde bzw. bei den Bürgern vor Ort verbleiben.
  • Unabhängigkeit: Die Unabhängigkeit von fossilen Energien wird gestärkt, die Energiewende wird beschleunigt.
  • Transparenz: Bürger sind in die Prozesse eingebunden, was das Vertrauen in die Projekte stärkt.

„Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz ermöglicht mit seinen neuen Regelungen für Bürgerbeteiligungen ein hochattraktives reguliertes Fondsformat, das auch wir als ÖKORENTA Gruppe sicherlich in Zukunft nutzen werden, um unsere Anleger davon profitieren zu lassen“, so Busboom.

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Abb.: © stock.adobe.com, Sebastian Duda

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