Gebotswerte dürfen jetzt um ein Viertel höher sein
Im Ausschreibungsverfahren für Wind an Land, Aufdach-Solaranlagen und Solar-Freiflächenanlagen hat die Bundesnetzagentur für das Jahr 2023 die zulässigen Gebotswerte deutlich angehoben. Hintergrund sind die massiv gestiegenen Kosten bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sowie gestiegene Finanzierungskosten. Diese hatten 2022 zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten und der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter ins Stocken geriet.
Die Anhebung sorgt nun für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele von Wind- und Solarenergie voranzubringen.
Die Höchstwerte für Gebote bei Windenergieanlagen an Land wurden von 5,88 ct/kWh auf 7,35 ct/kWh angehoben. Der neue Höchstwert gilt für das gesamte Kalenderjahr 2023 und findet erstmals im Gebotstermin zum 01.02.2023 Anwendung.
Für Aufdach-Solaranlagen beträgt der zulässige Höchstwert im Kalenderjahr 2023 nunmehr 11,25 ct/kWh. Ohne Anpassung hätte dieser bei 8,91 ct/kWh gelegen. Auch die Ausschreibungsrunden für Dachanlagen waren in allen drei Gebotsterminen 2022 unterzeichnet gewesen, so dass die Bundesnetzagentur hier ebenfalls die größtmögliche Anhebung vorgenommen hat.
Der Höchstwerte für Freiflächenanlagen wurden von 5,9 ct/kWh (2022) auf 7,37 ct/kWh angehoben. Die Festlegung des neuen Höchstwertes soll für die anstehende Ausschreibungsrunde im März, aber auch für die restlichen Auktionen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in diesem Jahr gelten.
Für unsere ÖKORENTA Fonds bedeutet diese Maßnahme im Vergabeprocedere mehr Planungssicherheit bzgl. der Projektpipeline an neuen Anlagen, geringere Abhängigkeit von Strompreisszenarien und letztendlich mehr Sicherheit für unsere Anleger:innen, dass unsere Fonds die geplanten Renditeziele erreichen.
Kurz zum Hintergrund des Verfahrens: Im Rahmen der Ausschreibung wird eine zu installierende Leistung in Kilowatt zu einem Gebotswert für den darin erzeugten Strom abgegeben. Die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten erhalten den Zuschlag.
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