Kritik an EEG-Novelle und Netzpaket

Am 29. Juli wurde die EEG-Novelle gemeinsam mit dem Netzanschlusspaket beschlossen. Damit liegt ein Regierungsentwurf vor, aber noch kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat beraten nach der Sommerpause. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 geplant. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind noch möglich und nach unserer Auffassung auch dringend erforderlich.

Unser CEO Jörg Busboom übt deutliche Kritik am Entwurf und warnt vor gravierenden wirtschaftlichen Folgen. Hier einige seiner Statements dazu:

„Die vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwürfe zur EEG-Novelle und zum Netzpaket sind definitiv noch nicht ausgegoren, weil sie zwar zu Recht mehr Markt- und Netzorientierung anstreben, die damit verbundenen Risiken jedoch einseitig auf die Branche der Erneuerbaren verlagern.“

Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren dringend erforderlich

„Noch befinden sich die Entwürfe im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Die entscheidenden Lesungen im Bundestag sowie die Ausschussberatungen werden nach der Sommerpause stattfinden. Bevor das Gesetz im Herbst final verabschieden wird, sehe ich noch entscheidenden Bedarf an Nachbesserungen und kann nur appellieren, dass diese stattfinden. Andernfalls ist nicht nur der weitere zügige Ausbau von Wind- und Photovoltaik in Gefahr – sondern damit auch die Zukunft unseres Energiesystems und des Wirtschaftsstandorts Deutschland.“

Ausdruck einer Politik pro Fossile

„Es ist erstaunlich, dass eine Bundeswirtschaftsministerin, der ich keinesfalls Kompetenz absprechen möchte, die Zusammenhänge ignoriert. Sie verfolgt eine klar interessengetriebene Politik pro fossile und contra Erneuerbare Energien. Generell drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung bei den Entwürfen zur EEG-Novelle und zum Netzpaket die fachliche Expertise der Branche außer Acht gelassen und stattdessen einseitig die Interessen der fossilen Energiewirtschaft berücksichtigt hat.“

Das Festhalten am Ausbaupfad ist lediglich ein Lippenbekenntnis

„Ich teile den Anspruch, die Systemeffizienz zu steigern und die Systemkosten unseres Energiesystems zu senken. Das kann mit einem Gesetz in der vorgeschlagenen Form jedoch definitiv nicht gelingen. Insofern ist das Festhalten am Ausbauziel 80 % Erneuerbare bis 2030 nichts anderes als ein Lippenbekenntnis. Der Koalitionsvertrag steht ausdrücklich für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien als Grundlage für Wachstum, Versorgungssicherheit und bezahlbare Energie. Die aktuellen Entwürfe für EEG und Netzpaket werden diesem Anspruch jedoch nicht gerecht, sie torpedieren ihn.“

Planungssicherheit leidet massiv

„Der Redispatch-Vorbehalt birgt erhebliche Risiken, die den Ausbau neuer Wind- und Photovoltaikanlagen ausbremsen werden. Der geplante Mechanismus sieht vor, dass Netzbetreiber bestimmte Regionen als kapazitätslimitierte Netzgebiete ausweisen dürfen, wenn dort im Vorjahr mehr als 5 % der Erneuerbaren Energien abgeregelt wurden. Neue Anlagen erhalten dort im Falle einer netzbedingten Drosselung für bis zu sechs Jahre keine oder nur eine gedeckelte Entschädigung. Daraus ergeben sich vor allem für Projektierer große Probleme, die zu Beginn der Planung kaum abschätzen können, wann und in welchem Umfang ihre Anlagen künftig abgeregelt werden. Außerdem gibt eine solche Regelung ein völlig falsches Signal: Wenn Netzbetreiber Engpässe einfach durch unentschädigte Abregelungen lösen können, sinkt der Druck, die Stromnetze zügig und bedarfsgerecht auszubauen.“

Keine unmittelbare Auswirkung auf ÖKORENTA Bestandsfonds und Anleger

„Für bestehende Wind- und Solaranlagen gelten die neuen Regelungen nicht, da der gesetzliche Bestandsschutz greift. Wer seine Anlage vor dem Inkrafttreten der Novelle in Betrieb genommen hat oder noch bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, behält die zugesicherte Einspeisevergütung über 20 Jahre. Bestandsanlagen, die im Fokus der ÖKORENTA Investmentstrategie stehen, werden insofern indirekt sogar aufgewertet.

Für Finanzierer wie die ÖKORENTA Gruppe sind sinkende Vergütungen weniger entscheidend, da wir diese beim Einkauf einpreisen und damit unsere Zielrendite auch bei niedrigeren Vergütungen halten. Das Problem ergibt sich vielmehr für die Projektierer, für die der Margendruck massiv steigt, womit letztendlich der Zubau stockt und eine zügige weitere Energiewende in Gefahr gerät.“

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